Das Mehrwertsteuernpaket 2010 und seine Neuregelungen, die mit Jahresbeginn in Kraft getreten sind, haben in Bulgarien zu Änderungen geführt. So gibt es neue Regelungen für den Leistungsort bei Dienstleistungen. Bei Dienstleistungen an Unternehmer gilt grundsätzlich der Unternehmensort des Leistungsempfängers als Leistungsort. Bei Dienstleistungen an Nichtunternehmer ist es der Unternehmensort des Leistungserbringers. Weiter zum Artikel (Quelle: wirtschaftsblatt.at)